Beregnungsanlagen für Landwirtschaft, Reithallen & Sportplätze


 

Beregnungsanlagen (Landwirtschaft)Beregnung fängt bereits im eigenen Garten an. Voraussetzung hierfür ist ein eigener Gartenbrunnen in ca. 3 – 4 Zoll Ausbaudurchmesser. Hier kann man Unterwasserpumpen in verschiedenen Leistungen installieren je nach individuellem Bedarf. Diese Leistungsgrößen fangen bei 2 m³/h an und gehen bis zu 10 m³/h hoch. Für die Gartenberegnung können die Anlagen per Hand oder auch automatisch gesteuert werden.

Die nächst größeren Anlagen sind Brunnen und Pumpen für die Beregnung von Sportplätzen, Reitplätzen und Reithallen oder auch Tennisplätzen. Hier werden Wassermengen von circa 15-25 m³/h benötigt. Um diese Mengen zu erreichen werden Brunnen gebaut von 4 Zoll bis 6 Zoll Größe mit entsprechenden Unterwasserpumpen für die Förderung der erforderlichen Wassermenge. Das Wasser wird sektionsweise über Steuergeräte verteilt, um die Entnahme auf Einzelflächen zu verteilen bzw. zu verregnen.

Die Landwirtschaft ist ein weiterer großer Abnehmer von Wasser für die Feldberegnung. Hierfür werden Brunnen 8-10 Zoll Ausführung hergestellt. Die Leistung solch großer Brunnen liegt zwischen 40 m³/h und 100 m³/h oder mehr. Die Leistungsfähigkeit eines Brunnens ist hierbei natürlich in allen Bereichen abhängig von den erbohrten Wasser führenden Schichten. Meistens werden in der Landwirtschaft Rollomaten für die Beregnung eingesetzt, die automatisch arbeiten.

In der Frostschutzberegnung werden erhebliche Mengen Wasser unter hohem Druck über Einzelregner versprüht. Der Wasserbedarf bewegt sich hierbei zwischen 20 m³/h und 100 m³/h Leistung.

Beregnung kann auch aus anderen Quellen entnommen werden wie z.B. aus stehenden Gewässern wie Seen oder Teiche und aus fließenden Gewässern wie Flüssen und Auen. Das ist aber immer seltener erlaubt und wird nur noch in Ausnahmefällen genehmigt.

Alle Beregnungsarten wie Brunnen, Wasserentnahme aus Teichen, Seen oder fließenden Gewässern müssen von den Wasserbehörden der Kreise gesondert genehmigt werden unter Angabe der voraussichtlichen Entnahmemengen usw. Das sollte in jedem Fall vorher abgeklärt werden, sonst hat man sich einen Brunnen bohren lassen und darf die gewünschten Mengen später nicht entnehmen für die Beregnung.

 

 

 

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