Erdwärmeanlagen mit staatlicher Förderung


 

Der Bund, die Länder und die Kommunen unterstützen alle die Nutzer, die sich für den Einsatz einer Wärmepumpe entscheiden und somit aktiv an der Förderung des Umweltschutzes teilnehmen. Einige Stromanbieter bieten zusätzliche Unterstützung, indem sie vergünstigten Strom für den Betrieb der Wärmepumpen zur Verfügung stellen. Die jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten variieren bei den Ländern und den Kommunen, hier ist eine Information unmittelbar am Einsatzort wichtig.

Das Ziel der staatlichen Förderung ist die Erhöhung des Anteiles der erneuerbaren Energien innerhalb der Energieversorgung der Bundesrepublik. Im Januar 2007 wurde die neue Richtlinie der Maßnahmenförderung bei Nutzung erneuerbarer Energien erlassen. Neben den Voraussetzungen für die Errichtung einer Erdwärmeanlage wurde auch festgelegt, dass ein Tilgungszuschuss für Erneuerbare Energien in Zusammenhang mit dem KfW-Programm beantragt werden kann.

Der Antrag auf die Förderung in Rahmen des KfW-Programmes kann bei der örtlichen Hausbank eingereicht werden. Für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien kann ebenfalls eine Fördermaßnahme der KfW Förderbank beantragt werden. Wer beim Einbau seiner Heiztechnik in einem Neubau auf erneuerbare Energien setzt, kann mit einer Finanzierung seiner Investitionskosten in Höhe von 100 Prozent rechnen.

Der Maximalbetrag der staatlichen Förderung liegt hier bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Selbst bei teuren Anschaffungskosten einer Erdwärme-Anlage lohnt sich diese Investition, da nachgewiesenermaßen eine Senkung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser zwischen 50 und 60 Prozent erzielt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der staatlichen Fördermaßnahmen besteht durch den Einbau einer Erdwärmeanlage allerdings nicht. So besteht beispielsweise kein Anspruch eine Förderung bei Prototypen einer Erdwärmeanlage, bei Eigenbauten, oder bei gebrauchten Erdwärmeanlagen.

Der Einbau und die Abnahme eines Fachunternehmens ist ebenfalls eine der Voraussetzungen für die Fördergelder. Bei einer nachweisbaren höheren Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe ist eine zusätzliche staatliche Förderung durchaus möglich. In besonders effizienten Gebäuden verbaute Wärmepumpen können zusätzlich einen Effizienzbonus erhalten. 

 

 

 

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