Förderung Erdwärme


 

AbsenkbrunnenWer eine Erdwärmeanlage bauen möchte, hat seit Dezember 2007 die Möglichkeit, diese Baumaßnahme durch den Staat fördern zu lassen. In diesem Jahr wurden die Richtlinienen dahingehend geändert, dass man Fördergelder auch für die Nutzung solcher Erdwärmeanlagen beantragen kann. Jedoch sollte man wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese staatl. Förderung gibt. Sind die Mittel ausgeschöpft, gibt es auch keine Gelder mehr vom Staat. Hier gilt, nicht zu lange mit der Beantragung warten.

 

Werden alle Erdwärmeanlagen gefördert?
Nein! Keinen Anspruch auf Fördermittel haben beispielsweise gebrauchte Wärmeananlagen, selbst gebaute Anlagen sowie Prototypen. Anlagen die nicht effizient sind, werden ebenfalls nicht gefördert. Hier wird zwischen Alt-und Neubau unterschieden. Wärmepumpen in Neubauten müssen eine Jahresarbeitszahl von 4,0 haben. Bei Altbauten dagegen beträgt die Jahresarbeitszahl 3,5. Die Höhe der Fördermittel kann unterschiedlich hoch sein. Hier kommt es auch auf die Art der Wärmeanlage an.

Handelt es sich um eine Wasserwärmeanlage erhält man vom Staat 10 € pro Quadratmeter. Maximal jedoch bis 2000 € pro Haushalt. Bei Luft-Wasserwärmeanlagen erhält man 5 € je Quadratmeter. Die Grenze hier, beläuft sich auf maximal 850 € je Haushalt. Bewohnt man einen Altbau, erhöhen sich die Fördermittel. Für Wasserwärmeanlagen bis zu 3000 € und 1500 € für Luft-Wasserwärmepumpen.

Zu erwähnen wäre, dass bei bestimmten Vorrausetzungen, eine zusätzliche Förderung möglich ist. Haben die Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von über 4.7, ist eine Erhöhung der Fördermittel um 50% möglich. Vorrausetzung für eine Förderung vom Staat ist, dass die Anlage vom Fachmann eingebaut und auch abgenommen wird.

Um den Anspruch nicht verfallen zu lassen, muss der Antrag spätestens 6 Monate nach der Fertigstellung sowie Inbetriebnahme gestellt werden. Für die Antragstellung braucht man entsprechende Nachweise. Dazu zählen, Rechnung der Firma, Nachweise über die Wohnfläche, der Nennwärmeleisung etc. Den Antrag stellt man beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zur Zeit gibt es allerdings eine Haushaltssperre auf die Fördermittel des BAFA. Wie es dort weiter geht ist Abhängig von der Entscheidung unserer Regierung.

 

 

 

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