Was kostet das Heizen mit der Wärmepumpe?


 

Kurz und knapp kann man die Frage nach den Kosten für das Heizen mit einer Wärmepumpe damit beantworten, dass sie sich in der Höhe belaufen, die ein konventionelles Heizungssystem verursachen würde. Allerdings ist mit einer Wärmepumpe der Schornstein hinfällig, der durchaus mit bis zu 4.000 Euro zu Buche schlagen kann, ebenso hinfällig ist der Öltank bzw. der Gasanschluss, durch den ebenfalls bis zu 4.000 Euro gespart werden kann. Außerdem fällt dementsprechend der Heizungsraum weg, was man auch noch einmal mit bis zu 2.100 Euro veranschlagen kann. Und das Beste daran ist, dass die Umstellung auf eine Wärmepumpe genehmigungsfrei ist!

 

Anschaffungskosten
Es mag zwar auf den ersten Blick so aussehen, dass die Anschaffung einer Wärmepumpenanlage mitunter teuerer als die Umrüstung auf ein anderes System ist, sich aber sofort ab Inbetriebnahme die Heizungskosten fast halbieren lassen. Die Energie wird aus der Umwelt bezogen. Mittlerweile gibt es Energieversorger, die für Wärmepumpenanlagen günstige Sondertarife anbieten. So kostet zum Beispiel eine Kilowattstunde Strom im Durchschnitt ca. 8-10 Cent.

Wartungskosten
Da die Wärmepumpe im Grossen und Ganzen wartungsfrei ist, halten sich die Wartungskosten in Grenzen. Lediglich die Komponenten der Anlage sollten gelegentlich vom Fachpersonal kontrolliert werden. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Heizungsanlage sinken die Wartungskosten somit auf ein Minimum. Kosten werden im Bereich des Schornsteinfegers (ca. 50,00 EUR), bei der Kesselwartung und Reinigung (ca. 150,00 EUR) und bei der Versicherung für den Öltank (ca. 70,00 EUR) eingespart bei Einsatz einer Wärmepumpe.

Energie-Einsparverordnung
Die neue Energie-Sparverordnung trat zum 01. Februar 2002 in Kraft. Darin heißt es, dass der Energiebedarf bei einem Neubau um bis zu 30% gesenkt werden sollte. Außerdem ist noch ein zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Somit stellt die Energie-Sparverordnung eine Mindestanforderung an die Heizungsanlagentechnik und an den Wärmeschutz. Die Verordnung gilt auch für Altbauten. Es heißt nämlich ferner darin, dass die Heizkessel für Gas oder Öl, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden bis Ende 2006 ausgetauscht werden sollten. Allerdings nur dann, wenn nicht bereits Niedertemperatur- oder Brennwertkessel eingebaut wurden.

Mindestanforderung an eine Wärmepumpe
Bei einer Wärmepumpe handelt es sich um einen alternativen Wärmeerzeuger aus dem Bereich der erneuerbaren Energietechnik. Somit gehört sie zu den ökologisch effizientesten bzw. energetischsten Heiztechniken, die es momentan auf dem Markt gibt. Die Wärmepumpe unterschreitet zwischen 20% bis 40% die Mindestanforderungen aus der Energie-Einsparverordnung. Und das Beste daran ist, dass die Umrüstung ohne großen bauliche Mehraufwand geleistet werden kann.
Findet die Wärmepumpe ihren Einsatz im Altbau, so ist es möglich, die Wärmeschutzkosten in diesem Bereich zu reduzieren. Wird im Altbau noch ein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel betrieben, so schreibt die Energie-Sparverordnung vor, dass die Außenfassade gedämmt werden muss. Da der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf um einiges überschritten werden würde. Durch den Einsatz einer Wärmepumpenanlage würde dieser Energiebedarf unterschritten werden und somit wäre eine Außendämmung hinfällig. Zwar müsste der Außenputz erneuert werden, aber die Kosten für die Dämmung entfallen.

Wärmepumpe = verkappte Stromheizung?
Klar benötigt jede Heizung Strom. Fällt dieser aus funktioniert auch bei der Öl- oder Gasheizung nichts mehr. Bei der Wärmepumpenanlage wird Strom benötigt um den Verdichter anzutreiben. Dieser wird benötigt um dem Sinn und Zweck einer Wärmepumpe gerecht zu werden, nämlich dem Gewinn von Umweltwärme. Der benötigte Strom liegt bei etwa einem Viertel der gewonnen Heizwärme.

Anschaffung
Bei der Anschaffung einer Wärmepumpenanlage sollte die richtige Wahl durch einen erfahrenen Fachbetrieb vorgenommen werden. Er kennt sich in der Vielzahl der Produkte aus. Der Kauf der kompletten Anlage sollte aus einer Hand erfolgen, da die Technik sehr sensibel ist und diese individuell auf einander abgestimmt werden sollte. Bei den Kosten sollten nicht nur die der Anschaffung berücksichtigt werden, sondern auch die Energiekosten, die während des Betriebes anfallen. Wichtig ist es auch mögliche Bundes- oder Landesförderungen in Anspruch zu nehmen, die allerdings vor dem Kauf bzw. vor der Fertigstellung beantragt werden sollten. 

 

 

 

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